Mobilfunkunterdrückung

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz von Mobiltelefonen innerhalb von Justizvollzugsanstalten verboten. Das unerlaubte Hineinbringen und der daraus folgende illegale Gebrauch von drahtlosen Kommunikationsmitteln durch Gefangene stellt trotz umfangreicher Kontrollen in zunehmendem Maße eine Beeinträchtigung der Sicherheitsanforderungen dar. Auf der Basis gesetzlicher Regelungen in den Bundesländern, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) § 55 Abs. 1 und Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Nutzung von Mobilfunkunterdrückungsmaßnahmen gestattet.

TCS BPS plant die bedarfsgerechte und kundenspezifische Lösung über alle Leistungsphasen der HOAI unter Berücksichtigung einer Begrenzung der Maßnahmen auf die Liegenschaft und der Beibehaltung der Wirksamkeit vollzuglich genutzter Funksysteme.

Unser Leistungsspektrum als Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung in Kürze:

  • Funkversorgungs-Erfassung aller empfangener Pegel der Lizenznehmer (Mobikfunkbetreiber) auf der Liegenschaft

  • Erstellung der Leistungsbilanz der Störsignale unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes und der elektromagnetischen Verträglichkeit für Personen gemäß 26. BImSchV des Bundesamtes für Strahlenschutz

  • Planung der vernetzten Anlagenteile in vandalismusgeschützter Ausführung

Anschrift

TCS BPS Mimikri Systems GmbH & Co. KG
Königsbrücker Str. 96, Gebäude 14
01099 Dresden
Fon +49 351 46679 0
Fax +49 351 46679 99
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